DETAILSUCHE

INFORMATION FÜR DEN KÄUFER

Immobilien Mallorca

Luxus bedeutet, Zeit zu haben und in der Lage zu sein, diese zu genießen! Teilen Sie uns einfach ihre Kriterien mit und wir suchen für Sie Ihr nächstes Traumhaus. Unsere langjährige Erfahrung und unsere Kontakte sind Ihr Vorteil.

VERMITTLUNG Wir garantieren eine individuelle und kompetente Betreuung, hervorragende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes mit besten Kontakten.

BERATUNG Wir werden ihnen die Marktsituation erklären und Sie in allen Fragen kompetent beraten.

EIGENTUMSÜBERTRAGUNG Wir begleiten Sie durch alle Schritte des Verkaufprozesses und überprüfen den korrekten Ablauf für Sie.

Genießen Sie das Leben und den Rest erledigen wir.

KAUFVERFAHREN

Sobald Sie die ideale Immobilie gefunden haben, werden folgende Schritte eingeleitet :

1) Überprüfung der gegenwärtige Situation der Immobilie im spanischen Eigentumsregister.

2) Bis zur Unterzeichnung des notariellen Vertrages und um die vollständige Zahlung vorbereiten zu können, kann ein Optionsvertrag mit einer 10% Anzahlung angefertigt werden, um die Immobilie zu reservieren.

3) Sie sollten ein lokales Bankkonto eröffnen. Dieses benötigen sie für den Transfer des Geldes und für die Zahlung zukünftiger Fixkosten (Strom, Wasser, Telefon etc.).

4) Wir arbeiten mit Notaren, die eine Übersetzung der Kaufurkunde in ihrer Sprache anbieten.

5) Bei der Eigentumsübertragung überprüft der Notar nocheinmal die aktuelle Situation der Immobilie, anhand eines aktuellen Grundbuchauszuges.
Nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Escritura) unterrichtet dieser dann das Grundbuchamt, über die neue Beurkundung.

6) Die Notar Gebühren, einschließlich die Regisrierung im Grundbuchamt belaufen sich auf ca.1,5% des Verkaufspreises.

7) Bei dem Kauf einer Immobilie muss der Käufer entweder Mehrwertsteuer (IVA) oder Grunderwerbsteuer (ITP) zahlen.

– Die Mehrwertsteuer wird in der Regel fällig, bei einem Verkauf durch ein Unternehmen.
– 21% IVA sind zu zahlen, bei dem Verkauf eines bebaubaren Grundstückes.
– 10% IVA beim Ersterwerb einer Immobilie vom Bauherrn + 1,2% Stempelsteuer
– Wiederverkäufe unterliegen nicht der IVA, sondern sind an die ITP (8%-11%) gebunden.

8) Vermittlung kompetenter mehrsprachiger Fachleute, wie Anwälte, Steuerberater, Sachverständige etc.

9) Empfehlung von Kooperationspartnern wie: Architekten, Bauherren, Dekorateure, Handwerker, Hausmeistern etc.

ENERGIES-AUSWEIS

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Real Estate by Barbara Tickle